zentrale Entsorgung
Die Abwassergebühr für in öffentliche Kanäle eingeleitetes und durch ein Klärwerk gereinigtes Abwasser beträgt
3,49 € pro m³ (vgl. § 46 Abs. 1 Satz 1 AbwS).
Für Abwasseranschlüsse wird entsprechend der Zahl der eingebauten Hauptwasserzähler (Wasseruhr) und der Größe des Wasseranschlusses eine monatliche Grundgebühr pro Abrechnungseinheit erhoben. Diese beträgt für einen Wasseranschluss (vgl. § 46 Abs. 1 Satz 2 AbwS):
a) bis 5 cbm/h Qmax 10,25 € pro Monat
b) bis 10 cbm/h Qmax 12,80 € pro Monat
c) bis 20 cbm/h Qmax 15,35 € pro Monat
d) DN 60 30,70 € pro Monat
e) DN 80 61,35 € pro Monat
dezentrale Entsorgung
Die jährliche Grundgebühr für dezentrale Abwasseranlagen gemäß § 45 Abs. 1 beträgt 53,17 € pro Jahr (vgl. § 46 Abs. 2 AbwS).
Die Gebühr für die Ableitung des vorgereinigten Abwassers aus Kleinkläranlagen in öffentliche, nicht an ein Klärwerk angeschlossene Kanäle eingeleitetes Abwasser beträgt 1,66 € pro m³.
Die Entsorgungsgebühr für die Entsorgung von Schmutzwasser (gesamtes häusliches Abwasser), das aus abflusslosen Gruben entnommen, abgefahren und in einer Kläranlage gereinigt wird, beträgt (§ 45 Abs. 1) 20,34 € pro m³.
Die Gebühr für die Entsorgung von Kleinkläranlagen bzw. Entsorgung von abflusslosen Gruben für Fäkalien und Fäkalschlamm, die/der aus Kleinkläranlagen und abflusslosen Gruben entnommen, abgefahren und in einer Kläranlage gereinigt werden, beträgt (§ 45 Abs. 1) 24,36 € pro m³.
Für die Entsorgung der unter Abs. 4 und Abs. 5 genannten Abwässer wird jeweils eine Anfahrtspauschale erhoben. Diese beträgt 37,93 € pro Anfahrt.