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Abwasserzweckverband "Wilde Sau"

Geschäftsstelle

Löbtauer Straße 6

01723 Wilsdruff


Sprechzeiten:

Dienstag: 

8:00 Uhr - 12:00 Uhr und

14:00 Uhr - 18:00 Uhr

Donnerstag:   

8:00 Uhr - 12:00 Uhr

(außerhalb der Sprechzeiten nach Vereinbarung)


Tel.:         035204 / 6 05 30

Störungen melden Sie bitte unter: 0351 822 2222

Fax:         035204 / 4 82 12

Mail:
post@azv-wilsdruff.de

Abwassergebühren

zentrale Entsorgung

Die Abwassergebühr für in öffentliche Kanäle eingeleitetes und durch ein Klärwerk gereinigtes Abwasser beträgt

3,49 € pro m³ (vgl. § 46 Abs. 1 Satz 1 AbwS).

 

Für Abwasseranschlüsse wird entsprechend der Zahl der eingebauten Hauptwasserzähler (Wasseruhr) und der Größe des Wasseranschlusses eine monatliche Grundgebühr pro Abrechnungseinheit erhoben. Diese beträgt für einen Wasseranschluss (vgl. § 46 Abs. 1 Satz 2 AbwS):

a) bis   5 cbm/h Qmax            10,25 € pro Monat

b) bis 10 cbm/h Qmax            12,80 € pro Monat

c) bis 20 cbm/h Qmax            15,35 € pro Monat

d) DN 60                                    30,70 € pro Monat

e) DN 80                                    61,35 € pro Monat

 

dezentrale Entsorgung

Die jährliche Grundgebühr für dezentrale Abwasseranlagen gemäß § 45 Abs. 1 beträgt 53,17 € pro Jahr (vgl. § 46 Abs. 2 AbwS).

Die Gebühr für die Ableitung des vorgereinigten Abwassers aus Kleinkläranlagen in öffentliche, nicht an ein Klärwerk angeschlossene Kanäle eingeleitetes Abwasser beträgt 1,66 € pro m³.

Die Entsorgungsgebühr für die Entsorgung von Schmutzwasser (gesamtes häusliches Abwasser), das aus abflusslosen Gruben entnommen, abgefahren und in einer Kläranlage gereinigt wird, beträgt (§ 45 Abs. 1) 20,34 € pro m³.

Die Gebühr für die Entsorgung von Kleinkläranlagen bzw. Entsorgung von abflusslosen Gruben für Fäkalien und Fäkalschlamm, die/der aus Kleinkläranlagen und abflusslosen Gruben entnommen, abgefahren und in einer Kläranlage gereinigt werden, beträgt (§ 45 Abs. 1) 24,36 € pro m³.

Für die Entsorgung der unter Abs. 4 und Abs. 5 genannten Abwässer wird jeweils eine Anfahrtspauschale erhoben. Diese beträgt 37,93 € pro Anfahrt.