Ihre Browserversion ist veraltet. Wir empfehlen, Ihren Browser auf die neueste Version zu aktualisieren.

Abwasserzweckverband "Wilde Sau"

Geschäftsstelle

Löbtauer Straße 6

01723 Wilsdruff


Sprechzeiten:

Dienstag: 

8:00 Uhr - 12:00 Uhr und

14:00 Uhr - 18:00 Uhr

Donnerstag:   

8:00 Uhr - 12:00 Uhr

(außerhalb der Sprechzeiten nach Vereinbarung)


Tel.:         035204 / 6 05 30

Störungen melden Sie bitte unter: 0351 822 2222

Fax:         035204 / 4 82 12

Mail:
post@azv-wilsdruff.de

Abwasserbeseitigungskonzept

Abwasserbeseitigungskonzept

Der Abwasserzweckverband (AZV) „Wilde Sau“ legte am 17.04.2003 erstmalig ein Abwasserbeseitigungskonzept (ABK) vor, welches im Rahmen einer ersten Fortschreibung im Jahr 2007 (27.11.2007) aktualisiert und erweitert wurde.

Dieses Abwasserkonzept musste an neue rechtliche Rahmenbedingungen und geänderte örtliche Randbedingungen angepasst werden. Daher beauftragte der AZV „Wilde Sau“ die iKD Ingenieur-Consult GmbH mit der erneuten Fortschreibung des vorhandenen Abwasserbeseitigungskonzeptes.

Die Aktualisierung umfasst dabei schwerpunktmäßig folgende Punkt:

  • Aufnahme der Teilortskanalisationen in das ABK

  • Variantenuntersuchungen zu dezentralen Gruppenlösungen

  • Unterteilung und Ergänzung der im ABK ausgewiesenen Anlagen in öffentliche, teilöffentliche und nicht öffentliche Anlagen

  • Zeitliche Einordnung der Sanierung von nicht dem Stand der Technik entsprechenden Anlagen

Die Richtlinie 2000/60/EG des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 23.10.2000 regelt in der sog. Wasserrahmenrichtlinie, dass bis 2015 die Gewässer innerhalb des Geltungsbereiches dieser Richtlinie in einen guten chemischen und ökologischen Zustand zu überführen sind. Der Freistaat Sachsen hat daraufhin per Erlass vom 02.09.2003 (SMUL, Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis für Einleitungen aus Kleinkläranlagen) verfügt, dass bis 2015 u. a. alle privaten Kleinkläranlagen dem Stand der Technik anzupassen sind.

Der Freistaat Sachsen hat zum 04.02.2009 eine neue Förderrichtlinie für Vorhaben aus der Siedlungswasserwirtschaft (RL SWW/2009) eingeführt. Mit dieser Richtlinie sollen vor allem Vorhaben der Abwasserbeseitigung im ländlichen Raum, hier auch der Neubau und die Ertüchtigung privater Kleinkläranlagen, unterstützt werden.

Vor dem Hintergrund der RL SWW/2009 hat der Aufgabenträger/ Betriebsführer abzuwägen, welche Gemeinden/ Entsorgungsgebiete zentral bzw. dezentral mit seriös untersetzter Finanzierung abwassertechnisch erschlossen werden sollen. Es wird empfohlen, den Betrachtungszeitraum für geplante Erschließungsflächen auf maximal fünf Jahre anzusiedeln. Für weiterhin dezentral ausgewiesene Entsorgungsgebiete sollte eine Befristung von mindestens 15 Jahren eingeführt werden (15 Jahre Geltungsdauer [gesetzliche Regelung] einer wasserrechtlichen Erlaubnis bei Neubau / Umrüstung einer KKA).

Unabhängig von der Wahl des Aufgabenträgers hinsichtlich einer Entsorgungsart kann davon ausgegangen werden, dass es bei einer konsequenten Umsetzung des ABKs und der daraus resultierenden Ablösung nicht den a.a.R.d.T entsprechenden KKA zu einer deutlichen Verbesserung des ökologischen und chemischen Zustandes des Fließgewässers kommt.

Die wesentlichste Voraussetzung für die Förderfähigkeit der Bauvorhaben der privaten Bauherren und für eine geordnete Bearbeitung der gestellten Aufgabe ist die Vorlage eines aktuellen Abwasserbeseitigungskonzeptes für das Einzugsgebiet des Aufgabenträgers.

Die iKD Ingenieur-Consult GmbH erhielt den Auftrag für die Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzeptes für den Abwasserzweckverband „Wilde Sau“einschließlich der Überarbeitung der Lagepläne. Die bereits erfolgten Änderungen im Rahmen der ersten Fortschreibung vom November 2007 wurden übernommen. In das ABK wurden außerdem, soweit bekannt, die Einleitstellen der Kleineinleiter in Oberflächengewässer aufgenommen sowie vorhandene private oder teilöffentliche Kanäle (Bürgermeisterkanäle).

 

Pläne als PDF-Download

2.1 Plan OT Birkenhain Ortskern
2.1.1 Plan OT Birkenhain
2.2 Plan OT Blankenstein
2.3 Plan OT Braunsdorf
2.4 Plan OT Grumbach_Ortskern
2.4.1 Plan OT Grumbach
2.4.2 Plan OT Grumbach
2.4.3 Plan OT Grumbach
2.4.4 Plan OT Grumbach
2.5 Plan OT Helbigsdorf Ortskern
2.5.1 Plan OT Helbigsdorf
2.6 Plan OT Kaufbach
2.7 Plan OT Kleinopitz Ortskern
2.7.1 Plan OT Kleinopitz
2.8 Plan OT Limbach Ortskern
2.8.1 Plan OT Limbach
2.8.2 Plan OT Limbach
2.8.3 Plan OT Limbach
2.9 Plan OT Oberhermsdorf Ortskern
2.9.1 Plan OT Oberhermsdorf
2.10 Plan Wilsdruff Ortskern
2.10.1 Plan Wilsdruff
2.10.2 Plan Wilsdruff
2.11 Plan OT Herzogswalde Ortskern
2.11.1 Plan OT Herzogswalde
2.12 Plan OT Mohorn Ortskern
2.12.1 Plan OT Mohorn
2.12.2 Plan OT Mohorn
2.12.3 Plan OT Mohorn
2.13 Plan OT Grund
2.14 Plan OT Pohrsdorf
2.15 Plan OT Kesselsdorf nord
2.15.1 Plan OT Kesselsdorf süd