Die Abwassergebühr für in öffentliche Kanäle eingeleitetes und durch ein Klärwerk gereinigtes Abwasser beträgt
Für Abwasseranschlüsse wird entsprechend der Zahl der eingebauten Hauptwasserzähler (Wasseruhr) und der Größe des Wasseranschlusses eine monatliche Grundgebühr pro Abrechnungseinheit erhoben. Diese beträgt für einen Wasseranschluss (vgl. § 46 Abs. 1 Satz 2 AbwS):
| 10,25 € pro Monat |
| 12,80 € pro Monat |
| 15,35 € pro Monat |
| 30,70 € pro Monat |
| 61,35 € pro Monat |
Die jährliche Grundgebühr für dezentrale Abwasseranlagen gemäß § 45 Abs. 1 beträgt 53,17 € pro Jahr (vgl. § 46 Abs. 2 AbwS).
Die Gebühr für die Ableitung des vorgereinigten Abwassers aus Kleinkläranlagen in öffentliche, nicht an ein Klärwerk angeschlossene Kanäle eingeleitetes Abwasser beträgt 1,66 € pro m³.
Die Entsorgungsgebühr für die Entsorgung von Schmutzwasser (gesamtes häusliches Abwasser), das aus abflusslosen Gruben entnommen, abgefahren und in einer Kläranlage gereinigt wird, beträgt (§ 45 Abs. 1) 20,34 € pro m³.
Die Gebühr für die Entsorgung von Kleinkläranlagen bzw. Entsorgung von abflusslosen Gruben für Fäkalien und Fäkalschlamm, die/der aus Kleinkläranlagen und abflusslosen Gruben entnommen, abgefahren und in einer Kläranlage gereinigt werden, beträgt (§ 45 Abs. 1) 24,36 € pro m³.
Für die Entsorgung der unter Abs. 4 und Abs. 5 genannten Abwässer wird jeweils eine Anfahrtspauschale erhoben. Diese beträgt 37,93 € pro Anfahrt.